Mühlen in Neukirchen
Zur Geschichte der Mühlen in Neukirchen/Erzgeb.
Mit einer ausführlicheren Darstellung des Technischen Denkmals Herrenmühle Neukirchen
Erzählt nach dem Vorgefundenen und den historischen Nachrichten
von Dietmar Sommerfeld
© 2017 Heimat-und Geschichtsverein Neukirchen/Erzgeb. e.V.
- ergänzte Auflage 2018, unveröffentlichte Fortführung 2019
Alle Rechte, auch die der auszugsweisen Veröffentlichung, liegen beim Heimat- und Geschichtsverein Neukirchen/Erzgeb. e.V.


Einführung
Die Wasserräder der Mahlmühlen sind wohl die ältesten Maschinen der Menschen, bei denen die Energie des Wasserfließens die Körperkraft von Menschen oder Tieren ersetzte. Der Philosoph KARL MARX bezeichnet sie “als die elementarische Form aller Maschenerie”. Älteste Zeugnisse liegen schon aus der Zeit vor der Zeitenwende vor. Aus den wenigen Mühlenbezeugungen der Frühzeit kann man davon ausgehen, dass Wassermühlen im 12. Jahrhundert, der wahrscheinlichen Zeit der Neukirchener Ortsgründung, im deutschen Siedlungsraum einigermaßen bekannt waren.

Darstellung von 1495 GABRIELE STAVE behauptet in einer populärwissenschaftlichen Mühlenschrift, dass Bestimmungen zum Bau und dem Betreiben von Mühlen schon sehr früh in Rechtsordnungen gefasst waren. Im 7. Jahrhundert waren Wassermühlen stets grundherrschaftlichen Besitzungen zugeordnet. Ein "Mühlenregal" war eine Sammlung von Bestimmungen zur Errichtung von Mühlen. Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) erließ 1185 eine sogenannte "Mühlengerechtigkeit". HERMANN GLEISBERG nennt zwei Rechtsformen für den Betrieb von Mühlen in alter Zeit: 1.Die Mühle verbleibt beim Grundherren 2.Die Mühle wird an einen Pachtmüller verpachtet, der mit einigen Privilegien ausgestattet wird. Zur Rechtslage für den frühen Mühlenbetrieb sind zwei historische Begriffe überliefert: Mühlenbann (jus prohibendi): Im Umkreis einer Bannmeile darf keine neue Mühle errichtet werden Mühlenzwang (jus cogendi): Das Getreide eines bestimmten Umkreises muss in der Pachtmühle gemahlen werden. Notieren wir noch zwei bei H. GLEISBERG gefundene Formulierungen: COOLEGIUM PISTORUM für die noch nicht differenzierte Zunft der Müller/Bäcker, die noch beide Tätigkeiten ausübten. COOLEGIUM MOLENDINARIORUM ab 4. bis 5. Jahrhundert für die neue Zunft der Wassermüller.
Im Mittelalter gehörten die Müller zu den unehrlichen Berufen. Ihre Kinder wurden nicht in andere Zünfte aufgenommen. Die Ursache einer solchen Bewertung ist wahrscheinlich hauptsächlich der Mühlenzwang, den der jeweilige Müller selbst kontrollieren durfte. Darüber hinaus fühlten sich die Bauern oftmals von den Müllern betrogen. Die vom Müller einbehaltene Mahlmetze (Das war der vom Müller einzubehaltene Lohn für das Getreidemahlen. Es wurde ein regional unterschiedlicher Anteil des Getreides einbehalten oder ein entsprechender Geldbetrag gefordert ) z.B. nährte dieses Vorurteil. Im Laufe der Jahrhunderte kamen die Müller häufig zu einem relativen Wohlstand. Diese voran stehenden ganz allgemeinen Feststellungen und genannten Stichworte sollen nur die Möglichkeit untermauern, dass nach der Besiedlung unseres Ortes wahrscheinlich relativ schnell eine Wassermühle zum Mahlen von Getreide errichtet wurde. Denn zu einer Dorfgründung gehörten in den vergangenen Zeiten in unserem Siedlungsraum zum Anfang an meistens eine Kirche, eine Mühle und auch eine Schankstätte. Bereits bei der Aufteilung des Siedlungslandes wurde ein günstiger Standort für eine Mühle bestimmt, meist am tiefsten Teil des Ortes. Dort hatte der Ortsbach die größte Wasserführung und konnte so eine Mühle antreiben. Hier und da wurden auch schon Stauanlagen (Stauweiher) für einen Mühlenbetrieb angelegt.

In dieser Zeit zogen häufig malbegabte Menschen durch die Dörfer und boten ihre Leistungen gegen oft geringe Vergütungen an. Von Anton Hahn sind viele Gemälde von Dörfern der Umgebung erhalten. Dieses Gemälde hat wahrscheinlich Christian Friedrich Gränitz beauftragt.
Vier Mühlen in Neukirchen
Wir wissen, dass in Neukirchen einschließlich Ortsteil Sorge bis in das 20. Jahrhundert hinein vier Mühlen, alle als Wassermühlen, betrieben wurden. In dieser Schrift soll das erforschte Wissen über diese Mühlen bekannt gemacht werden. Zur Mühle der Neukirchener Ortsgründung gibt es berechtigten Anlass anzunehmen, dass eine vor der Auflösung des Chemnitzer Klosters 1541 für dieses arbeitende nachgewiesene Brettmühle diese erste Getreidemühle war. Das Bretterschneiden wurde sicherlich zusätzlich ausgeführt. Gleichzeitig kann man nach den obigen Standorthinweisen davon ausgehen, dass diese Mühle am tiefsten Punkt der neuen Siedlung angelegt wurde. Die günstige Lage in der Nähe der Würschnitz und dem ausmündenden Dorfbach spricht weiter für diese Annahme. Vielleicht wurde eine erste Getreidemühle an diesem Standort mit obigen Voraussetzungen schon im 13. oder 14. Jahrhundert betrieben. Dieser Standort ist dann der Platz der heutigen Herrenmühle. Auf dem ersten Lageplan von Neukirchen von 1570 hat Georg Öder d.J. die bestimmt vorhandene Mühle nicht erfasst, zumindest nicht kenntlich gemacht. Auf der zweiten Erwähnung von Neukirchen auf einem Lageplan, dem Riss K des UrÖder um 1600, ist erstmalig die “Neukirchner mül” erwähnt.

Auf der dritten bekannten frühen Ortsdarstellung von BALTHASAR ZIMMERMANN (UR-ÖDER) von 1620 sind drei Mühlenstandorte eingetragen: Die heutige Herrenmühle ist als "bret- oder brotmül" ungefähr am jetzigen Standort abzulesen. Als Besitzer ist der Junker, wohl der Gutsherr angegeben. Auf dem Lageplan sind Teiche und Waldgebiete auch mit diesem Attribut versehen. Weiter Dorfbach aufwärts folgen dann "Caspar Enberts? mülich...gang?", wahrscheinlich der spätere Mühlenstandort Hauptstr. 11, nennen wir sie die Mittelmühle. Danach Caspar Müllers mülich...gang?, wahrscheinlich der spätere Standort Hauptstr. 55, unterschieden von uns als die Obermühle.

VOLKMAR WEISS nennt in "Müller und Müllersöhne im sächsischen Erzgebirge und Vogtland in den Tälern und Nebentälern der Zwickauer Mulde, Zschopau und Weißen Elster" für das 17. Jahrhundert vier Mühlenstandorte in Neukirchen: Die Taubische Mühle, die Niedermühle, die Obermühle und die Mahlmühle. Die Mahlmühle kann nicht nachgewiesen werden. Die spätere Sorgemühle kann es nicht gewesen sein, die gab es im 17. Jahrhundert noch nicht. Da WEISS seine Nachforschungen vor allem über die Eintragungen der Kirchenbücher betrieb, kann hier eine falsche Interpretation vorliegen. Die "Freyherrliche Taubische Mühle" ist die heutige Herrenmühle. Auf dem “Meilenblatt 177“ der sächsischen Landesvermessung von 1790, Maßstab 1:12.000, sind in Neukirchen drei Mühlen eingezeichnet: Die Obermühle, die Mittelmühle und die Niedermühle. Letztere ist wieder die heutige Herrenmühle. In AUGUST SCHUMANN, "Vollständiges Staats-,Post- und Zeitungslexikon von Sachsen enthaltend ........." , Zwickau 1820, werden in Neukirchen drei Mühlen "nebst Schneidemühle" (Die sich sicher in der Herrenmühle befand) gezählt. In einer sogenannten "Kirchengalerie" von 1842 werden für Neukirchen 4 Mühlen angegeben. Das waren mit der heutigen Kenntnis:
- Die Herrenmühle, am von der Würschnitz abzweigenden Mühlgraben gelegen, jetzt Mühlenstraße 18, Ortslistennummer 3,
- Die Obermühle, jetzt Hauptstraße 55, Ortslistennummer 27, Wasserzufluss über einen vom Dorfbach abzweigenden Mühlgraben.
- Die Mittelmühle, jetzt Hauptstraße 11, Ortslistennummer10, Wasserzufluss nach der Oberemühle ebenfalls aus dem selben Mühlgraben.
- Die vierte Mühle war in der Neukirchener Sorge, Sorgestr. 17/19. Sie ist wegen der späten Besiedlung der Sorge mit Sicherheit die jüngste Mühle in Neukirchen. Der Wasserzufluss erfolgte aus einem Mühlgraben, der auch von der Würschnitz gespeist wurde.
Vor dem Eingehen auf die einzelnen Mühlen sollen hier noch Namen Neukirchener Müller genannt werden, die VOLKMAR WEISS fand, aber von ihm keiner der oben unterschiedenen Mühlen zugeordnet wurden: Georg D. Müller, vor 1702; Andreas Graupner, um 1680; Gregor Kluge, um 1650; Mühlknecht Gregor Lindner, um 1720; Christoph Lindter, um 1640; Hans Lorentz, um 1620; Elias Müller, um 1660, später Müller in Adorf bis 1680; Daniel Putzscher, vielleicht um 1650, später Müller in Klaffenbach; Merten Röder, um 1660; Georg Schultz, um 1620. Auch über andere Quellen war hier bisher keine Zuordnung zu den vier Neukirchener Mühlen möglich. Für 1752 ist in den Kirchenbüchern ein Pachtmüller Carl Gottfried Österreich angezeigt. Weil 80 Jahre später ein Österreich die Obermühle kauft, könnte dieser 1752 verstorbene Vorfahr die Obermühle gepachtet haben. Ein Chronist Schindler erwähnt für 1783 einen Mühlenarbeiter Traugott Claus. Er könnte in der größten Mühle, der Herrenmühle, beschäftigt gewesen sein.

Der klassische Mahlstuhl mit dem Steinkran für die Mühlensteine. Rechts das Handrad für die Regulierung des Wasserzulaufes zur Turbine.
Die Obermühle
Die Obermühle; Kunz-Mühle

Die Obermühle ist wahrscheinlich eine der beiden 1582 erwähnten “Bauernmühlen” ohne Mühlenzwang, und damit wohl noch älter. Um 1610 ist nach dem erwähnten ersten Ortsplan Casper Müller Eigentümer. Vor 1696 war nach dem Neukirchener Kaufbuch Michael Meyer Eigentümer. Ab 1696 bis 1713 war nach VOLKMAR WEISS Martin Lemmel Besitzer dieser Mühle. Er verkaufte sie an seinen Sohn Christoph Lemmel. Dieser verkaufte die Mühle 1718 an Zacharias Schmied aus Thalheim und kaufte sie 1720 wieder zurück. 1753 kauft Gottfried Seidel die Mühle von seinem Vater Samuel Seidel Aus den Neukirchener Kaufbüchern kann ab Mai 1779 Johann Georg Mauersberger als Eigentümer herausgelesen werden. Er kaufte die Mühle von Christoph Bo(a)chmann. Leider ist zum Umfang des Mühlenstandort aus dem Kaufvertrag wenig zu entnehmen. Es wird ein Mahlgang angegeben. Im Februar 1783 Verkauf an Johann Samuel Seyfert. Dieser Besitz wird im ersten Neukirchener Brandversicherungskataster von 1785 unter der Nr. 11 auch bestätigt:
das Wohnhaus incl. des darin befindlichen Mahlgangs die Scheune
März 1787 Verkauf an Cornelius Wilhelm Bauer. Zwölf Jahre später im Januar 1798 wieder Verkauf an Johann Gottfried Berthold von Johann Gottfried Arnold. Der verkauft nach drei Jahren im Juni 1801an Friedrich Linke. Linke mahlt 1 Jahr und verkauft im Juni 1802 an Johann Gottfried Müller. Auch Müller hält es in der Oberen Mühle nicht lange aus. Er verkauft im November 1803 an Johann Samuel Löbel. Johann Samuel Löbel betreibt diese Mühle dann wieder längere Zeit. Er beschreibt 1811 in der "Consignation der Grundstücke und der Viehbestände beim Rittergute Neukirchen" seinen Grundbesitz so:
ein Wohnhaus mit darin befindlichem Mahlgang und dem Kuhstall eine Scheune mit Tenne
1820 kauft August Friedrich Decker aus Mittelbach die Mühle von Johann August
Ludewig. Ohne mögliche Nachprüfung wird erst einmal aufgeschrieben, dass Ludewig die Mühle von Löbel wegen dessen Tod 1814 übernahm. Im Kaufvertrag ist eine Hanne Christiane verwitwete Löbel mit aufgeführt. Decker ist bis 1827 Müller der Oberen Mühle. Im August 1827 wird dann Karl Gottlob Gränitz Eigentümer der Mühle. Im Verzeichnis der Hufenregulierung von 1830 wird beim Besitzer Karl Gottlob Gränitz unter Nr.22 nur ein Gut mit Wohnhaus und Scheune erwähnt, also kein Hinweis auf eine Mahlmühle gegeben. Im Oktober 1833 kauft Karl Heinrich Oesterreich das Gut.



Im zweiten Neukirchener Brandversicherungskataster von 1839 wird unter Nr. 27 als Eigentümer Karl Heinrich Oesterreich ausgewiesen und so beschrieben: das Wohnhaus mit eingebauter Mahlmühle und angebauter Backstube das gehende und treibende Zeug zu zwei Mahlgängen das Scheunengebäude mit eingebautem Zug- und Zuchviehstalle und Wagenschuppen dem Hause gegenüber
Oesterreich steht für diese Mühle dann auch im Ergebnis der sächsischen Grundsteuervermessung von 1835 bis 1840 im Flurbuch Neukirchen von 1841. Ab 1890 ist Friedrich Wilhelm Oesterreich als Besitzer bekannt. 1907 taucht erstmals der Name Otto Theodor Kunz als Eigentümer auf. Er gab der Mühle den zuletzt geläufigen Namen Kunz-Mühle. Kunz war 1911 bereit, den Mühlgraben zu verkaufen. Das bedeutet wohl, dass man die Mühle zumindest nicht mehr mit Wasser betrieb. Zum Mühlenbetrieb ist wenig bekannt. Der Mühlenantrieb erfolgte wahrscheinlich über ein Mühlrad. Es wurde vom Wasser eines Mühlgrabens angetrieben, der in Höhe der heutigen Gartenstadtstraße vom Dorfbach abzweigte. Der Mühlgraben war weiter bis zur Mittelmühle ausgebaut. und trieb auch diese noch an. Es gab auch vor der Obermühle einen Mühlenteich, dessen Staumenge möglicherweise bei nicht ausreichender Wasserführung des Mühlgrabens dem Mühlrad zugeführt wurde. Die technische Ausstattung der Mühle wird im 18. und 19. Jahrhundert mit nur einem Mahlgang beschrieben. Welche Anlagen der Vorreinigung und der Absiebung vorhanden waren ist nicht überliefert. Die Obere Mühle war in der Hauptsache eine Getreidemühle. Es soll auch Öl gemahlen worden sein. Vermutlich wurde zu einer unbestimmten Zeit auch Holz gesägt. Für 1921 wurde erwähnt, dass die Mühle noch für den Eigenbedarf betrieben
wird, offenbar als Getreidemühle. Der heutige Besitzer hat keine Unterlagen zur Mühle. Es gab aber nach seiner Kenntnis auch eine Bäckerei an der Mühle, was oben zumindest für 1839 bestätigt ist.
Die Mittelmühle
Die Mittelmühle; auch Niedermühle genannt

Die Mittelmühle ist wahrscheinlich eine der beiden 1582 erwähnten “Bauernmühlen” ohne Mühlenzwang, und damit wohl noch älter. Nach VOLKMAR WEISS war Georg Schindler (Mühl-Schindler) um 1600 Müller in der Mittelmühle. Um 1610 war nach dem erwähnten ersten Ortsplan Casper Enbert ? Eigentümer. Ab 1677 wurde Georg Salzer von VOLKMAR WEISS als Pachtmüller ermittelt. Er wurde ab 1687 dann Pächter der Herrenmühle (s.w.u.). Bis Februar 1696 war wieder nach der gleichen Quelle Michael Meyer als Eigentümer bekannt. Im April 1740 ist im Neukirchener Kaufbuch der Verkauf der Mühle von Zacharias Schmidt an Johann Gottfried Schmidt eingetragen. Auch zu diesem Kaufvorgang nur die Erwähnung, dass nur ein Mahlgang vorhanden war. Im Mai 1776 erwarb sein Sohn Johann Andreas Schmidt die Mühle. Sein Mühlenbesitz ist im ersten Neukirchener Brandversicherungskataster von 1785 mit der Nummer 7 so dokumentiert:
das Wohnhaus incl. des darin befindlichen Mahlgangs die Scheune, worinnen der Viehstall
Im Januar 1806 kommt die Mittelmühle in den Besitz der Gutsherrschaft von Taube. Die hatte zuvor 1774 die ihr gehörende größte Mühle des Ortes, die heutige Herrenmühle, an Carl Gottlob Helbig verkauft. Auf dem Rittergut selbst agierte wohl um diese Zeit ein Pächter. Denn im August 1808 verpachtete der Pächter des Rittergutes Johann Gottlieb Bäßler nach dem Neukirchener Kaufbuch die Mittelmühle an Johann Christian Friedrich Uhlig. Schon im April 1809 gab Uhlig die Pacht zurück und Johann Gottlieb Göbel trat in das Pachtverhältnis ein. In der Consignation von 1811 wird die Mittelmühle folgerichtig als Gutsherrliche Mühle vom Ortsrichter Müller unterschrieben so aufgeführt:
ein Wohnhaus, worinnen der Mahlgangs ein Seitengebäude mit einer Stube und Rauch?
eine Scheune, worinnen der Viehstall und eine Tenne ein angebauter Holzschuppen
Im März 1820 verkaufte Freiherr von Taube die Mühle am den neuen Schlossherren Carl Heinrich Hänel. Im November 1821 verkaufte Hänel die Mühle an Christian Friedrich Wagner. Der wiederum veräußerte sie im Juni 1825 an Georg Friedrich Klemm aus Weißbach. Wie schon bei der Obermühle wird die Mühlennutzung auch im Verzeichnis der Hufenregulierung 1830 unter Nr.8 für Georg F. Klemm nicht erwähnt: Dieses Eigentum wurde dann im Brandversicherungskataster von 1839 mit der Nummer 10 dokumentiert und so beschrieben:



Ein Wohnhaus mit eingebauter Mahlmühle das gehende und treibende Zeug zu 2 Mahlgängen das Schuppengebäude auf der Vorderseite am Wohnhause das Kuhstall- und Scheunengebäude unter einem Dach rechts des Wohnhauses
Eine weitere Bestätigung des Klemm'schen Mühlenbesitzes erfolgte 1841 im Neukirchener Flurbuch und 1845 in einem weiteren Dokument. 1890 war E. Louis Langhoff Eigentümer. 1895 meldet Clemens Richard Scheibner das Gewerbe "Ölmüllerei" an. Er hat es undatiert später aufgegeben. Diese als Getreidemühle und auch Ölmühle erwähnte Mühle wurde wahrscheinlich bis 1905 betrieben. Nach der Mühlenstilllegung und der 1906 erfolgten Mühlgrabenverfüllung Obermühle bis Mittelmühle betrieben Priebusch und Thielecke hier eine Zementwarenfabrik. 1926 - 1928 betrieb hier Albin O. Haustein eine Strumpffabrik. Diese Mühle wurde auch als Niedermühle bezeichnet. Dieser Name bezeichnet aber auf einigen alten Lageplänen auch manchmal die Herrenmühle. Die technische Ausstattung der Mühle wird im 18. und 19. Jahrhundert mit nur einem Mahlgang beschrieben.Durch das Vorhandensein eines nachgewiesenen Mühlgrabens kann man behaupten, daß die Mittelmühle eine Wassermühle mit einem Mühlrad war.
Die Sorgemühle
Die Sorgemühle

Die Sorgemühle ist auf dem Berliner Meilenblatt von 1790 noch nicht eingetragen. Auch in der Consignation von 1811 gibt es keine Angaben zu einer Mühle in der Sorge. Bei der Hufenregulierung 1830 ist unter Nr.19 für das Grundstück des Johann Gottlieb SchüppelI ein abgebautes (also abgerissenes) Gebäude angegeben. Im Brandversicherungskataster von 1839 wird unter Nummer Blatt 213 Johann Gottlieb Schüppel als Eigentümer einer Mühle mit diesem Eintrag erwähnt:


das Wohnhaus mit angebauter Mahl?stube das gehende und treibende Zeug zu einem Mahlgange
Also muss die Mühle zwischen 1830 und 1839 in Schüppels Auftrag gebaut worden sein. Auf dem schlecht deutbaren Kroki zum Flurbuch von 1841 kann man das Mühlengebäude sehen. Schüppel verkaufte die Mühle 1842 an Paul Gottlieb Uhlmann. Interessant ist bei diesem Verkauf und auch weiteren nachfolgenden Veräußerungen, dass vom Käufer immer eine Klausel in Kauf genommen werden musste. Sie sicherte Wasserrechte der sogenannten Großen Mühle in Jahnsdorf, die durch den von der Würschnitz abzweigenden Mühlgraben der Sorgemühle beeinträchtigt werden konnten. Uhlmann verkaufte im Juni 1843 an Karl Gotthilf Opitz für 3000 Taler. Besagter Opitz
baut 1846 eine Windmühle in Ursprung, erwirbt dort auch die Backgerechtigkeit und verkauft im gleichen Jahr die Sorgemühle an Christian Gottfried Salzer. Der verkauft schon 1847 wieder an Johann Samuel Rau. Im Protokoll des Neukirchener Gemeinderates vom 14. Juni 1861 wird als Besitzer der Mahlmüller Wildenhain als Eingeber eines Anliegens genannt. Für 1900 wird in einem Bescheid zu Arbeiten am Mühlenwehr der Mahlmüller Bruno Uhlig als Eigentümer genannt. Diese Mühle war zuerst eine Mahlmühle, später nur noch eine Sägemühle, beide Mühlarten als Wassermühle. Möglicherweise war die Mühle nach vermeintlicher Kenntnis heutiger Anwohner auf Zeit auch eine Knochenmühle. 1926 firmierte diese Mühle als Sägewerk und Holzhandel Werner & Becher.

Die Herrenmühle
Die Neukirchner Mühle; Des Junckers Mül; Die Freyherrlich Taubische Mühle; Die Herrenmühle (selten auch Herrnmühle geschrieben); häufig auch als Niedermühle bezeichnet

Die Herrenmühle ist mit der schon erklärten Sicherheit wahrscheinlich die älteste der vier vorgenannten Mühlen. Es sind allerdings auch hier wenige Geschichtsquellen zur Herrenmühle vorhanden. Die dünnen historischen Angaben sind meist aus Schriften entnommen, die sich nicht hauptsächlich mit der Mühle beschäftigten. Wir wissen zum Beispiel bisher noch nicht, seit wann diese Mühle Herrenmühle genannt wurde, nachdem SCHIFFNER 1839 diese Bezeichnung zum Begriff Niedermühle alternativ hinzufügte. Eine erste Bemerkung zu einer Mühle in Neukirchen auf einem Lageplan kann man auf dem Riß K einer als Ur-Öder bekannten Landesaufnahme ablesen. Im Neukirchener Kaufbuch des 16. Jahrhunderts ist um 1545 der Verkauf einer Mühle durch den Grundherren Wolf Hünerkopf an Michel Ulmann für 450 Gulden dokumentiert. Es ist der bisher bekannte älteste Hinweis auf eine Mühle in Neukirchen. Der Verkaufstext sagt gleichzeitig aus, dass es 1545 nur eine Mühle in Neukirchen gab. Hier ist ein Eintrag der im Gemeindearchiv im Oktober 2015 gefundenen Abschrift einer Urkunde zur Herrenmühle von 1569 aus einer Chronik der Gemeinde Burkhardtsdorf zu machen:
Es hat Hünerkop vor XVI Jharen (das wäre dann 1553 gewesen, d.A.) eine Mahlmule mit drey gangen wieder der anderen Mullere auch der gemeine daselbstwillen, solche mühlen vff des gemeine grund vnnd Boden von Grundt vffs neu eingebauet da vormals keine Mühle gestanden vand der gemeine nicht
vor dem Raum, darauff die Muhle steet, gegeben dann sonstens auch ohne das drey Muhle ihni diesem Dorffe sind.
Vorstehender Eintrag ist erst einmal verwirrend. Vorausgesetzt die angegebene Zeitspanne von 16 Jahren und damit das Baujahr 1553 ist korrekt angegeben, irritiert, dass Hünerkopf 1545 eine Mühle verkauft, um dann 1553 eine neue Mühle bauen zu lassen. Dazu ist gleichzeitig festzuhalten, dass Hünerkopf ab 1553 seinen Gutshof an der Würschnitz, das spätere Rittergut bauen ließ. Es ist möglich, dass hier etwas durcheinander gebracht wurde. Glaubhafter ist der Altershinweis im Buch “Geschichte der Fabrik- und Handelsstadt Chemnitz von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart“ von CURT WILHELM ZÖLLNER, 1888. Darin wird ein Text mit den Worten:
“ Im demselben Jahre 1574 hatte man auch von Amts wegen die Neukirchner Mühle, welche 3 Mahlgänge und einen Schneidegang enthielt und zu der ein Gärtchen gehörte, auf 3 Jahre verpachtet. Der Pächter, ein Hans Claus, hatte dafür 52 fl (Gulden) in 2 Terminen zu zahlen.“ zitiert. Seit 1570 bis 1602 war der Kurfürst repräsentiert durch das Amt Chemnitz wieder Eigentümer des Rittergutes und der drei Gutsdörfer. Die Verpachtung war also erklärlich. Im Jahre 1592 verkaufte das Amt Chemnitz die Mühle für 420 Gulden und zwei Scheffel reinen Getreides jährlichen Erbzins an Christoff Uhlicher. Zu diesem Verkauf werden im Bereich des Gutes Neukirchen zwei weitere “Bauernmühlen” erwähnt, die nicht dem Mühlenzwang unterliegen. Ihre Lage wird nicht angegeben. Der Autor vermutet, dass es sich um die Ober- und Mittelmühle handelte. Im ZÖLLNER wird schon für vor 1541 in Neukirchen eine Brettmühle benannt, die für das Chemnitzer Kloster Bretter als Lohnarbeit schnitt. Das war bestimmt die oben 1574 verpachtete Mühle, also die Herrenmühle. Nach unserer Annahme gab es in der Mitte des 16. Jahrhunderts den Mühlenstandort aber schon vielleicht über 300 Jahre. Die Besitzverhältnisse bleiben aber bis zur Reformation bei Beachtung der Eingangsbemerkungen ungeklärt. Aus den Angaben des Kaufbuches, denen von ZÖLLNER und dem Verkaufsnachweis von 1592 können ohne weitere Beachtung der Burkhardtsdorfer Urkunde zwei Schlüsse gezogen werden: Es gab 1541, 1545, 1574 und 1592 die Vorgängerin der heutigen Herrenmühle. Und die Verpachtung erklärt sich wie schon oben angedeutet mit der Zugehörigkeit der Mühle zur Grundherrschaft von Neukirchen bzw. zum Amt Chemnitz. Weiter kann man darüber hinaus annehmen, dass die Herrenmühle bis Mitte des 16. Jahrhunderts die einzige Mahlmühle in Neukirchen war. Noch eine zweite Mühle an der Würschnitz gehörte nach alten Veröffentlichungen in dieser Zeit der Grundherrschaft. Das war das an der unteren Ortszufahrt Klaffenbach gelegene und zu Klaffenbach gehörende als Mahl- und Schneidemühle titulierte Gebäude. Diese Mühle wurde vom jeweiligen Grundherren einmal 1592 und einmal 1754 verkauft. In der bezeichneten Neukirchener Mühle wurde also offenbar Getreide gemahlen und
Holz gesägt. Es ist anzunehmen, dass diese Mühle sehr wahrscheinlich weniger als die jetzt sichtbaren fünf Geschosse hatte. Viele Maschinen der jetzt in der Mühle befindlichen Mühlentechnik gab es in dieser Zeit noch nicht. Eine Notwendigkeit, die Technik auf fünf Geschosse zu verteilen, bestand nicht. Einen von der Würschnitz abzweigenden Mühlgraben gab es nach der Urkunde von 1545 und der Lageplandarstellung von 1620 schon. Dieser Mühlgraben zweigte etwa 50 m unterhalb der "Steinernen Brücke" ab (siehe auch Abbildung auf Seite 29). Interessant ist dabei, dass vielleicht 2,5 km entfernt in der oberen Ortslage Neukirchen am Ende eines Bachlaufes, augenscheinlich des heutigen Badbachs, eine Stauanlage eingezeichnet ist. Als deren Eigentümer ist wieder der Junker angetragen. Man kann so vermuten, dass hier ein kleiner Speicher für den Mühlenbetrieb in wasserarmen Zeiten angelegt war. Das wäre schon eine beachtliche Kulturleistung gewesen. Diese mögliche Speicheranlage ist als solche bis 1927 dokumentiert. Für “Anno 1695” erwähnt A.D. RICHTER nur “Die Mühle zu Neukirchen”, die 1592 “vererbet” wurde, ohne Erblasser und Erbnehmer zu nennen. Im 17. Jahrhundert wurden für die "Freyherrlich Taubische Mühle" für 1661 Christoff Dröhmer und für 1687 Georg Salzer, vorher ab 1677 Pachtmüller der Mittelmühle, von VOLKMAR WEISS als Müller angegeben. Es handelte sich also um Pächter der dem Gutsherren gehörenden Mühle. Ein vor 1707 gestorbener Neukirchener Pachtmüller Zacharias Herricht könnte der Nachfolger von Salzer als Pächter der Herrenmühle gewesen sein. Für den 26. Februar 1771 ist in den Gerichtshandelsbüchern (Kaufbücher) für Neukirchen der Verkauf der Mühle des Barons von Taube mit drei Mahlgängen, einer Schneidemühle und einer Ölmühle an Carl Gottlieb Kreyßig beurkundet. Für den 6. Juli 1774 ist erneut ein Verkauf dieser Mühle mit den gleichen Einrichtungsangaben von Baron Johann George Freiherr von Taube an Christian Gottlob Helbig aus Gahlenz bei Oederan beurkundet. Man kann nur vermuten, dass Kreyßig die vereinbarten umfangreichen Kaufbedingungen nicht erfüllen konnte und die Mühle zurückgeben musste. Vielleicht brachte er z.B. die Kaufsumme nicht auf. Helbig kaufte die Mühle für 1.430 Taler, die er in Raten zahlte und davon die letzte Rate 1777 mit 430 Taler beglich. Sein Erwerb wurde unter anderem so im Kaufbuch beschrieben: “Es verkauft hochgeachteter Baron von Taube die allhier zu Neukirchen eigenthümlich besitzende Mühle an drei Mahlgängen, einer Schneit- und einer Ölmühle mit dem gangbaren Zeuge, ingleichen das dazu gehörende Wohnhaus, Stall, Grasgarten, Feld und Wiesenwachs benebst dem Hutsberge bis an den Mühlgraben, soweit das Feld gehet, mit darauf stehenden Gehölzen, Sträuchern und Büschen, ….. solches alles, und genau der Grasgarten an dem Mühlgraben, der sogenannten Huthswiese, Johannes Schneiders und der Gemeinde, das Feld und den Huthsberg, an Herrn Verkäufers Huthsberge, den Mühlgraben, Johannes Schneiders und Christoph Lämmels NeuntelGuth, den Wiesen aber, so das Gänseflecklein genannt wird, unten am gedachten Großgarten in Reinen und Steinen gelegen samt allen, was dabei Erd-, Wind-, Niet-,
Wand-, Hand-, Mauer-, und Nagelfesten ist mit der Gerechtigkeit des Schwarz- und Weißbackens, auf allen darauf haftenden Recht und gerechtigkeiten, Nutz und Beschwerungen ein solche Mühle seither genutzet gebrauchet vordem allethalben nichts davon ausgeschlossen …….u.s.w.” In diesem Kaufvertrag wird also bekundet, dass in der Mühle auch gebacken wurde. Weiter gehörte das Fischereirecht im Mühlgraben zum Kauf. Zwischen Verkäufer und Käufer werden zusätzlich umfangreiche Vereinbarungen über Wegerechte und Dienstleistungen vereinbart und auch Vereinbarungen zum Verhältnis der vom Gutsherren schon vorher verkauften unterhalb der Herrenmühle liegenden Klaffenbacher Mühle. 1774 soll die nunmehr Helbigsche Mühle an der Würschnitz niedergebrannt sein. Es muss ein Totalschaden gewesen sein, denn man sprach von einem Wiederaufbau der Mühle. Der wurde 1776 abgeschlossen, belegt durch den heute noch sichtbaren Schlussstein über dem Mühleneingang. Ob der Wiederaufbau am Altstandort erfolgte, kann nicht belegt werden. Nur die räumliche Nähe ist sicher. Der offenbar nur mündlich überlieferte Brand selbst ist allerdings nach neueren Forschungsergebnissen sehr zweifelhaft. Helbigs Kauf Mitte 1774 lässt nach dem gesunden Menschenverstand einen Brand nur danach vermuten, denn eine Ruine wird er nicht erworben haben. Man könnte auch vermuten, dass bei der Registratur der Schlusszahlung Helbigs 1777 es eine Erwähnung eines solchen Brandes unmittelbar nach dem Erwerb gegeben haben könnte. Vielleicht ließ Helbig die Mühle auch nur erneuern und es wurde ein neuer Schlussstein gesetzt. Ob die Mühle 1774 bis 1776 schon fünfgeschossig neu gebaut wurde, kann ebenfalls bezweifelt werden. Allerdings gibt es keine Zeugnisse späterer Aufbauten. Zu bezweifeln ist ein fünfgeschossiger Ausbau auf jeden Fall. Denn für fünf Geschosse bestand mit dem damaligen technischen Stand der Mühlentechnik keine Veranlassung. Der auf dem Menselblatt 1841 dokumentierte Dreiseithof soll nach überkommener Geschichtserzählung erst später im 19. Jahrhundert entstanden sein. Auch hier muss inzwischen vorsichtiger Zweifel geäußert werden, weil bereits im Meilenblatt von 1790 drei Gebäude eingezeichnet sind. Christian Gottlob Helbig wurde 1783 von der Gutsherrschaft nebenbei beauftragt, Blitzableiter im Schloss und Rittergut zu planen und zu montieren. Er hat diesen Auftrag zur Zufriedenheit ausgeführt, solchen Schutz schon vorher auf der Mühle montiert. Im Brandversicherungskataster von 1785. wird der Mahlmüller Christian Gottlob Helbig weiter als Eigentümer der Mühle ausgewiesen. Er versichert unter Nr.143 die folgenden Objekte:
ein Wohnhaus, worinnen drey Mahlgänge, eine Oelmühle und Brandweinbrennerei befindlichen die Schneid Mühle
der Zucht Vieh Stall und Scheune unter einer Dachung Am 14. August 1800 wurde Carl Gottlob Helbig durch Kauf von seinem Vater Christian Gottlob Eigentümer. Es wird eine Kaufsumme von 3.600 Reichstaler
beurkundet. 1811 beschrieb Carl Gottlob Helbig sein Eigentum in der "Consignation der Grundstücke und der Viehbestände beim Rittergute Neukirchen" so:
ein Wohnhaus, worinnen die Mahlgänge und Oelmühle eine Schneidemühle ein Seitengebäude, worin der Viehstall und angebaute Scheune mit einer Tenne ein Seitengebäude mit einem Rauchfang.”
Es folgen Ausführungen zu Acker, Wiesen und Gehölzen. Ab 17. März 1828 ist Christian Friedrich Helbig Eigentümer der Herrenmühle. Im Juni 1829 verpachtet der offenbar beim Militär dienende Helbig die Mühle an Friedrich August Siegert aus Blumenau für eine Pacht von 200 Taler. Bei der Hufenregulierung 1830 wird die Mühle unter Nr.125 wie folgt charakterisiert:
Gut ein Wohnhaus, Scheune und Seitengebäude, Ist vom Ritterguth abgeteilet
Eigentümer ist weiter Christian Friedrich Helbig. 1839 erwähnt Alfred SCHIFFNER die isoliert von der inneren Ortslage stehende “Nieder- oder Herrnmühle” Die schon oben erwähnte Kirchengalerie von 1840 berichtete auch über die damalige Nutzung der Herrenmühle: “....Fabriken waren sonst nicht vorhanden (im Ort Neukirchen, d. Verf.), doch befindet sich jetzt in der größten Mühle des Orts, welche vom Wasser der Würschnitz (über den Mühlgraben, d. Verf.) getrieben wird, eine Baumwollspinnmaschine.....“. Das bedeutet wie schon weiter oben notiert, dass 1840 hier nicht nur Getreide gemahlen wurde, sondern auch Baumwolle versponnen. Die Herrenmühle war also Lebensmittelproduzent und zugleich Vorreiter der Industrialisierung in Neukirchen. Hier ist einzufügen, dass nach FORBERGER von 1837 bis 1840 Schulz & Schulz in der Herrenmühle eine Baumwollspinnerei betrieben wurde. Die Spinnerei wurde 1839 mit versichert (s.w.u.). Wenn weiter oben Zweifel angedeutet werden, dass die Mühle 1774 bis 1776 neu fünfgeschossig gebaut wurde, könnte eine solche Aufstockung mit der Parallelnutzung Spinnerei erfolgt sein. Für die Mühle werden im Brandversicherungskataster 1839 unter Nr.3 folgende Objekte versichert:



das Wohnhaus mit eingebauter Mahl- und Oelmühle das gehende und treibende Zeug zu den Mühlenverbau? das gehende Zeug zu einer in dem Wohngebäude angelegten Baumwollgarn - Spinnerei
das dergleichen zum Oelmühlantrieb das Schneidemühlengebäude nächst? dem Wohngebäude das Stallgebäude mit Scheune links des Wohngebäudes das Quergebäude mit eingebautem Kuhstall
Christian Friedrich Helbig ist 1841 im Ergebnis der sächsischen Grundsteuervermessung mit der Steuerkatasternummer 3 als Eigentümer der Parzellen 10a, 10b und 11 in das Flurbuch der Gemeinde eingetragen. Allerdings ist im Neukirchener Kaufbuch für 1840 der Verkauf der Mühle durch den kranken Christian Friedrich Helbig an seine Ehefrau Christiane Rosina Helbig(in) ausgewiesen. Und dieser Besitzstand ist bis zum Ende der Kaufbucheinträge 1848 nicht geändert. Neukirchen hatte also eine weibliche Mühlenbesitzerin. Sehr wahrscheinlich betrieb ein Pächter die Mühle, vermutlich Ernst Gottlieb Gränitz (s.w.u.) In den Neukirchener Kirchenbüchern ist verzeichnet, dass Christian Friedrich Helbig 48jährig durch "Flintenschuss" am 25. August 1852 Selbstmord beging. Voranstehendes bedeutet auch, dass die Familie Gränitz nicht vor 1848 die Herrenmühle besaß. Die bisherige Annahme, dass die Herrenmühle-Dynastie Gränitz schon 1809 begann, ist nach der geschilderten Aktenlage nicht zu halten. Da Ernst Gottlieb Gränitz 1833 die Obermühle verkaufte hatte, ist eine Pacht der größeren Herrenmühle möglich. 1853 dann wieder einmal eine der seltenen gefundenen schriftlichen Erwähnungen der Herrenmühle:.”..Unterwärts am rechten Ufer der Würschnitz liegen die Rittergutsgebäude nebst zwei Mühlen in einer höchst anmuthigen Aue....“, also die Herrenmühle und die Mühle am Ortseingang Klaffenbach. 1860 beschäftigt sich der Gemeinderat mit einem Antrag des Mühlenbesitzers Gränitz. Hieraus kann geschlossen werden, dass ein Gränitz nunmehr die Herrenmühle erworben hatte. Vielleicht der auf Seite 28 abgebildete Bruno Gränitz.

Die weitere Abfolge des Mühlenbesitzes Gränitz ist nicht ganz eindeutig. Hier die vorgefundenen Angaben: 1883 Mühlenbesitzer Friedrich Gränitz. 1884 Eigentümer Ferdinand Gränitz. Im
Gemeinderat wird eine Reklamation seines Sohnes Ernst Robert Gränitz behandelt. Ab 1890 wurden Chr. Friedrich Gränitz und ab 1926 Ernst Otto Gränitz als Eigentümer der Herrenmühle benannt. Die Familie Gränitz besaß die Mühle bis 1936. Die Familie ist als Herrenmühlen-Müller noch älteren Neukirchenern bekannt. Über die technische Ausrüstung für den Mühlenbetrieb ist aus der Zeit des 18. und 19. Jahrhunderts nichts überliefert. Sicher ist der Antrieb der Mühlentechnik mit einem Wasserrad im Mühlgraben, das dann 1917 durch eine Wasserturbine ersetzt wurde. Und es wird einen Mahlgang mit Mühlsteinen gegeben haben. Der mit der jetzigen in der stillgelegten Mühle vorhandenen Ausrüstung schon übliche durchgehende Mühlenbetrieb war zu dieser Zeit noch nicht möglich. Dafür war ein Benachichtigungssystem mit einer Müllerfigur (s.w.o.) in Betrieb. Wenig ist über den damaligen Betriebsablauf der Gesamtanlage überliefert. 1912 zum Beispiel wurde der Müller Gränitz von der Gemeinde mit der Schlämmung (Reinigung) des Mühlgrabens beauftragt. Dafür wurden ihm wegen der vom einmündenden Dorfbach eingebrachten Schmutzstoffe Gemeindearbeiter kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Entgegenkommen, auf das sich Gränitz auch später als Forderung bezog. Im Jahre 1913 bekundete die Gemeinde Neukirchen sogar ein Interesse am Kauf der Mühle. Anlass war das Vorhaben, den Dorfbachverlauf zu regulieren. Gränitz war zu einer Veräußerung für 58.000 Goldmark bereit. Dieser Handel kam aber nie zustande. 1921 wurde parallel zum Wasserantrieb eine Dampfkesselanlage eingebaut. Es gibt dazu keine Aufzeichnungen bis auf eine vom Sächsischen DampfkesselÜberwachungs-Verein geprüfte Bauzeichnung und den noch sichtbaren Rest des Schornsteinfundamentes. Zum eventuellen Betrieb und dem späteren Rückbau der Anlage sind keine Aufzeichnungen vorhanden.


1936 erwarb Arno Franke (*18.3.1896, †30.4.1947) die Mühle mit allem Inventar und das dazu gehörende Grundstück mit dem Wohngebäude und der Stallung sowie das Wasserrecht für den Mühlgraben. Er schuf 1938 die Möglichkeit der Umstellung von der Wasserkraft auf den elektromotorischen Antrieb. Elf Jahre später, 1947, übergab Arno Franke die Mühle an seinen Sohn Rudi. Der wird noch vielen Neukirchenern als der letzte Müllermeister der Herrenmühle in Erinnerung sein. Rudi Franke hat die Mühle bei laufenden Erneuerungen mit der jetzt noch zu besichtigenden Technik betrieben. Für Vorführungen kann auch heute noch auf den Wasserantrieb mit der eingebauten Wasserturbine (Francis-Turbine) umgestellt werden.

1952 plante Franke bauliche Veränderungen an der Mühle, die den Denkmalschutz auf den Plan riefen. Die Veränderungen waren für den Erhalt des Gebäudes erforderlich. Wegen des damals schon oder noch vorherrschenden allgemeinen Mangels in der DDR war eine historische Sanierung des Fachwerks nicht möglich. Es ist nicht genau belegt, wann das Fachwerk durch verputzte Ziegelmauern ersetzt wurde. Der der Mühlenstraße zugewandte nördliche Teil des Mühlengebäudes bot noch zumindest bis in die Mitte der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts eine Fachwerkfassade. Kreisdenkmalpfleger Karl Fritzsching konnte wie in der DDR üblich auch nur den Mangel feststellen. Helfen konnte er Herrn Franke nicht. Die Nebengebäude der Mühle wurden nach 1945 um- und ausgebaut. Auch hier konnte das Fachwerk nicht erhalten werden. Bis 1991 wurde in der Herrenmühle Getreide gemahlen und geschrotet. Danach hat man bis zum Hochwasser 2002, das auch die Mühle in Mitleidenschaft zog, nur noch bedarfsweise gearbeitet
2002 wurde nach über 500 Jahren oder mehr der Mühlenbetrieb am Standort Herrenmühle die Anlage stillgelegt. Vergangen sind ihre Bestimmungen als Getreidemühle, Ölmühle, Schneidemühle, Baumwollspinnerei, Branntweinbrennerei und Schwarz- und Weißbäckerei. Ihr Erhalt als Technisches Denkmal sollte allen künftigen Generationen Ehre und Verpflichtung sein. In der Herrenmühle sind heute, im Regelfall noch funktionstüchtig, zu besichtigen:
- Der Mühlbachzulauf, der allerdings nur noch vom Dorfbach gespeist wird, (Die frühere an der Steinernen Brücke bestehenden Verbindung zur Würschnitz wurde beim Neubau der Brücke gekappt.) mit einem Rechen, einem Zulaufschütz und der Regelung für den Zulauf zur Wasserturbine
- Die Wasserturbine zur Übertragung der Energie des zulaufenden Wassers auf das Antriebssystem der Mühle. Bei 320 bis 960 l/s Durchfluss war die übertragbare Leistung mit 8 bis 28 PS, das sind 6 bis 21 kW, angegeben.
- Das Antriebssystem für die Anlagenteile der Mühle. Über ein Flachriemensystem, das über eine Turbine mit der Wasserkraft aus dem Mühlbach, oder wie in den letzten Betriebsjahren üblich, von einem Elektromotor angetrieben wurde, können auch heute noch alle Anlagenteile über vier Stockwerke bewegt werden.
- Ein Lastenaufzug für Transporte vom Erdgeschoss bis ins oberste Stockwerk
- Ein Rödler zum Transport des Getreides

- Ein Getreidereiniger (Aspirateur) zur Reinigung nach unterschiedlichem Gewicht und Größe. Er war für die Vorreinigung des zu reinigenden Getreides eingesetzt und trennte das zu mahlende Getreide von Beimengungen, die den Mahlprozess behindern und die Qualität des Mahlprodukts einschränken würden. In ihm werden zwei verschiedene Arbeitsgrundsätze angewendet, nämlich die Trennung von Stoffen nach unterschiedlichem Gewicht in einem Luftstrom und die Trennung nach unterschiedlicher Größe durch schwingende Siebe.
- Eine Gerätekombination mit Trieur, Schälmaschine und Bürstmaschine. Ein Trieur kann wie Getreidekörner gleich große Beimischungen des Mahlgutes absondern, was mit einem Aspirateur nicht möglich war. Eine Schälmaschine entfernt die harte , holzige Schale des Getreidekorns. Ein Schlägerwerk wirft dazu in der Maschine das Getreide gegen einen Schmirgelmantel. Eine Bürstmaschine enthält umlaufende Scheiben, Zylinder, Kegel oder auch Flügelleisten, die mit Bürsten besetzt sind. Das Getreide fällt in einen Spalt zwischen sich drehendem Bürstenrotor und starrem Teil und wird dort gereinigt.
- Eine Grießputzmaschine zum Auslesen von gleich großen Grießteilchen. Da im Plansichter nur gesiebt wird, können Schalenteilchen, die dieselbe Größe wie Grießkörner haben ins Mehl gelangen. In der Grießputzmaschine wird neben Sieben auch Saugluft eingesetzt. Die Schalenteilchen sind leichter und werden abgesaugt und gelangen nicht in die Grießauflösung und das fertige Mehl.

- Ein Mahlgang (s.w.o.) in einer hölzernen Bütte zum Zermahlen des Getreides. Die Mühlsteine sind allerdings nicht mehr gebrauchsfähig. Der für das Einsetzen erforderliche Steinkran ist aber noch vorhanden Im Mahlganggehäuse liegt unten der starre Bodenstein und darauf der anzutreibende rotierende Läuferstein. Zwischen diesen beiden Steinen wurde das Korn zu Mehl oder Schrot gemahlen. In der Herrenmühle fehlt die nicht mehr vorhandene Einfüllvorrichtung, deren Rütteln das Klappern der Mühle erzeugte.
- Drei Walzenstühle (davon einer im Erdgeschoss nur abgestellt) oder Mahlstühle zum Zermahlen des Getreides. Die beiden Walzenstühle mahlen das Getreide bis zur Mehlqualität. Dabei wird die Schale vom Mehlkern gelöst und so das gewünschte Mahlprodukt erzeugt. Eine Speisevorrichtung am Einlauf in die Maschine führt das Mahlgut gleichmäßig zwei geriffelten Metall- oder Porzellanwalzen zu, die sich mit unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten gegenläufig drehen. Durch den Druck der Riffeln werden die Teilchen zerschnitten und infolge der Voreilung der einen Walze auseinandergerissen. Im einfachen Walzenstuhl sind nur zwei Walzen eingebaut, im doppelten Walzenstuhl vier Walzen. Der Abstand der Walzen kann von außen eingestellt werden und beeinflusst so die Qualität des Mahlgutes. Alle drei Stühle werden über die oben aufgesetzten Fülltrichter mit dem Getreide befüllt. Über zu öffnende Sichtklappen kann der Müller die Qualität des gemahlenen Stoffes überprüfen
- Ein Schroter/Schrotstuhl zum Getreidemahlen bis zur Schrotqualität, das ist zerkleinertes Getreide mit der Schale, neben anderen Nutzungen das Ausgangsprodukt für das Vollkornbrot
- Eine Hammermühle zum Herstellen von Getreideschrot,

- Ein Sichter (Plansichter), der das vom Walzenstuhl gelieferte Gemisch aus Mehl, Dunst, Grieß und Schrot nach den Fraktionen trennt. Die Plansichter oder Sichtmaschinen haben die Aufgabe, das von den Mahlsteinen oder wie in der Herrenmühle nur den Walzenstühlen zerkleinerte Getreide nach Größe und Feinheit zu sortieren und zu sichten. Als feinstes Produkt entsteht dabei der Dunst und das Mehl, das sofort abgezogen werden muss. Die gröberen Teile, z.B. grober und feiner Grieß, Schrot und Kleie werden anschließend nochmals vermahlen und wieder gesichtet usw. Der Sichter sortiert Mahlgut nach Größe und Feinheit in 2 Sichterabteilen mit Siebstapeln, die je 20 Siebe enthalten. Auf jeder Sieblage laufen kleine Bürstchen oder Würfel mit, damit sich die Siebe nicht zusetzen. Die Siebe in einem Siebstapel haben unterschiedliche Maschenweiten (ca. 100 µm - ca. 1000 µm). Der Sichter wird von oben über den Elevator beschickt und über einen exzentrischen Antrieb hin und her bewegt. Unten sind die Äbgänge des Sichters. Der Müller kann dort die Qualität des fraktionierten Mahlgutes prüfen und den weiteren Mahlvorgang festlegen.
- Einschüttwanne für Getreide zum Weitertransport durch die Elevatoren
- Elevatoren als Transportmittel für das Mahlgut innerhalb der Mühle. Ein Elevator ist ein Becherwerk nach dem Paternostersystem und wurde vom amerikanischen Mühlenbauers Oliver Evans um 1790 erfunden. Die ersten Becher bestanden aus Leder, ab 1860 aus Blech. Diese geniale Idee erlöste den Müller vom Säckeschleppen und wurde erst beginnend ab Mitte des 20.Jahrhunderts durch die pneumatische Förderung abgelöst.
- Mehlmischer vertikal und horizontal. In den beiden Mischern mischen Förderschnecken das zugeführte gemahlenen Mehl, das nach unterschiedlichen Mahlabläufen nicht eine einheitliche Qualität hat und vom Müller hier zu einer gewünschten Qualität gemischt wird. Während das Mehl aus dem Vertikalmischer im Erdgeschoss abgefüllt werden kann, wird es aus dem Horizontalmischer immer wieder in den Kreislauf Walzenstuhl / Sichter eingebracht.
- Eine Sackausklopfmaschine zur Reinigung der Mehlsäcke durch ein rotierendes Schlägerwerk
- Ein Lüfterschrank für das Ansaugen und die Entstaubung der Mühlenluft. In diesem Schrank hängen mehrere Schläuche aus Baumwolle. Durch diese Schläuche strömt die Luft, die benötigt wird, um Staub von den Mehlmahlmaschinen abzusaugen. In dem Stoff der Schläuche bleiben dann die Staubpartikel hängen, die in einem gewissen Abstand durch ein Klopfholz automatisch abgeschlagen werden und nach unten abfallen. Dort wird der Staub abgesackt.
- Filterschläuche (Schlauchfilter) ebenfalls zur Entstaubung der Abluft vom Aspirateur und von der Hammermühle. Mit einem flachen Schlägel werden die Staubpartikel abgeschlagen
- Eine Ansaugvorrichtung der Abluft Hammermühle
- Eine Anlage zum Beizen von Getreide in einem abgetrennten Raum
- Eine Durchgangswaage. Eine solche Waage kann für gewünschte Massen eingestellt werden. Ist die eingestellte Masse erreicht, kippt die Waage und schüttet das Mahlgut den Getreidebehälter oder direkt zum Mahlvorgang. Nach der kompletten Anlieferung werden dann nur noch die Anzahl der ausgeschütteten Kübel an der Waage ablesen und zusammengerechnet.
- Quetsche Das ist eine Maschine, in der mit Hilfe von zwei Walzen, Getreideprodukte angequetscht werden. So werden u.a. Haferflocken hergestellt.Es kann auch Hafer für Pferdefutter angequetscht werden. Zum Betrieb der Mühle gehörten zumindest bis 1938 unbedingt ein Wasserwehr (s.o.), beschrieben als Steinwehr mit Schützen, in der Würschnitz bei der sogenannten Steinernen Brücke an der Verbindungsstraße nach Adorf und der vor dem Wehr abzweigende Mühlgraben bis zum Wasserrad, später der Turbine. Beide mussten vom Müller unterhalten werden. Für den Mühlgraben besaß der Müller ein Wasserrecht. Dieses Wehr wurde 1939 in Zusammenhang mit dem Neubau einer Brücke als Ersatz für die Steinerne Brücke abgerissen.

Vor 1938 1949/1950 wurde oberhalb seit der 1940 genutzten neuen Würschnitz-Brücke ein neues Wehr mit einer Stauklappe und einer davor abgehenden Verbindung zum Mühlgraben errichtet. Um die Verbindung mit dem Mühlgraben herzustellen, mußte nunmehr die Verbindungsstraße Neukirchen-Adorf mit einem Rohr unterquert werden. Da Arno Franke eine Planung für ein neues Wehr beauftragte, gehörte dieses Wehr offenbar zur Mühle.
Nach 2000 ließ die Gemeinde Neukirchen neben der Straßenbrücke eine Fußgänger-und Fahrradbrücke bauen. Dabei wurde das Wehr abgebaut und der durch die Ortsverbindungsstraße verlegte oberwasserseitige Abgang von der Würschnitz zum Mühlgraben abgetrennt. Der gewerbsmäßige Mühlenbetrieb der Herrenmühle war zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt.

Ooberhalb der 1940 errichteten Brücke Hier endet vorerst diese Geschichte der Mühlen in Neukirchen. Mehr Material besonders zu den drei anderen im Ort betriebenen Mühlen war nicht aufzutreiben. Der große Zuspruch, den die zwar stillgelegte aber noch als Mühle existierende Herrenmühle bei ihren wenigen Öffnungstagen, vor allem bei den jährlichen Deutschen Mühlentagen seit 2008 fand, zeigt doch ein großes öffentliches Interesse für das Technische Denkmal Herrenmühle und die Mühlengeschichte unseres Ortes überhaupt. Vielleicht kann Dieser und Jener aus der Erinnerung oder mit Dokumenten das Geschichtsbild zu den Neukirchener Mühlen erweitern. So beschließt der Autor mit dem Müllergruß
Glück zu seinen Ausflug in die Neukirchener Mühlengeschichte und dankt seinen Lesern für ihr Interesse.

Quellenangaben:
ADAM DANIEL RICHTER; Zittau 1767 “Umständliche aus zuverläßigen Nachrichten zusammengetragene Chronica der an dem Fuße des Meißnerischen Erzgebirges gelegenen Königl. Pohln. u. Churfl. Sächß. Stadt Chemnitz.....“
AUGUST SCHUMANN, Zwickau 1820 "Vollständiges Staats-,Post- und Zeitungslexikon von Sachsen enthaltend ........." ,
ALBERT SCHIFFNER, Leipzig 1839 "Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreiches Sachsen“
SACHSENS KIRCHENGALERIE, Dresden 1842 Achter Band: “Die Inspektionen Chemnitz, Stollberg, Zwickau und Neustädtel”
CURT WILHELM ZÖLLNER, Chemnitz 1888 ”Geschichte der Fabrik- und Handelsstadt Chemnitz von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart“
GABRIELE STAVE, Leipzig 1984 “Glück zu – Mühlengeschichten erzählt von G. Stave”
HERMANN GLEISBERG, Dresden 1972 “Die Geschichte der sächsischen Wassermühlen in Sächsische Heimatblätter, Heft 4, 1972”
RUDOLF FORBERGER, Berlin 1984 "Industrielle Revolution in Sachsen 1800–1861"
VOLKMAR WEISS, Neustadt/Aisch 1996 "Müller und Müllersöhne im sächsischen Erzgebirge und Vogtland in den Tälern und Nebentälern der Zwickauer Mulde, Zschopau und Weißen Elster"
Brandversicherungscatastrum 1785 Neukirchen
Consignation 1811 Neukirchen
Brandversicherungscatastrum 1839 Neukirchen
Flurbuch Neukirchen 1841
Kirchenbücher Neukirchen/Erzgeb
Gerichtshandelsbücher Amtsgericht Chemnitz Neukirchen/Erzgeb. betreffend


